Naturschutzgroßprojekte…
… sind Förderprojekte der Bundesregierung zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Das Programm zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlichen repräsentativer Bedeutung wurde 1979 durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten initiiert. Mit der Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 1986 wurde das Programm von dort aus weiter betreut und 1989 um das Gewässerrandstreifenprogramm erweitert. Seit 1990 lag die fachliche und administrative Betreuung bei der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie (BFANL) und inzwischen bei dem daraus hervor gegangenen Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Das Bundesprogramm hat das Ziel, gesamtstaatlich repräsentative Gebiete mit nationaler Bedeutung für den Arten-, Biotop-, und Landschaftsschutzdauerhaft zu sichern. Die Größe der Projekte überschreitet herkömmliche Naturschutzvorhaben bei weitem. Dies ist notwendig, um der weiter anhaltenden Fragmentierung bzw. Entwertung naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen in der Bundesrepublik entgegen zu wirken und die Defizite an großflächigen Naturschutzgebieten zu verringern.
Derzeit (Stand Ende 2016) laufen 26 Projekte, 26 sind bereits abgeschlossen. Seit 1979 wurden 165 Projekte beantragt. Einige Projekte mussten jedoch aus diversen Gründen abgelehnt oder zurückgestellt werden (fachlich nicht ausgereift, fehlendeTrägerschaft, fehlende Finanzmittel etc.); einige mussten auch unterbrochen werden. In den letzten Jahren stellte die Bundesregierung für die Förderung von Naturschutzgroßprojekten durchschnittlich 30-50 € jährlich zur Verfügung.
Seit mehr als zwanzig Jahren werden nun auch Naturschutzgroßprojekte in Ostdeutschland gefördert, wobei sich hier die bessere Naturausstattung als in Westdeutschland bemerkbar macht. Im Freistaat Sachsen sind derzeit drei Projekte bewilligt: neben dem Presseler Heidewald- und Moorgebiet laufen die Projekte „Teichgebiete Niederspree- Hammerstadt“ und „Bergwiesen im Osterzgebirge“.
Wichtige Auswahlkriterien für Großprojekte sind:
- Repräsentanz (Darstellung herausragender Beispiele von Landschaftstypen und Naturräumen der Bundesrepublik)
- Großflächigkeit (großzügige Bemessung der Projektgebiete zur Sicherung von Landschaftsteilen als Ganzes sowie zum Erhalt überlebensfähiger Populationen der Pflanzen- und Tierarten)
- Naturnähe bzw. Natürlichkeit (Beeinträchtigungen sind vertretbar, wenn durch das Projekt der angestrebte Zustand wieder erreicht werden kann)
- Gefährdung (Bedrohung durch erhebliche Beeinträchtigungen)
Die wichtigsten Förderinhalte sind:
- Ankauf von Grundstücken
- Langfristige Pacht von Grundstücken
- Ausgleichszahlungen für Flächenextensivierungen
- Biotopeinrichtende und biotoplenkende Maßnahmen
- Planung
- Sachkosten des Zuwendungsempfängers
Der Förderumfang teilt sich im Regelfall so auf:
- Bund 75%
- Land 15- 20%
- Träger 5- 10%